Feuerungskontrolle
Wir führen die amtliche Feuerungskontrolle für die Gemeinde Maur, Zollikon und Zumikon aus.
Die Feuerungskontrolle hat gemäss den gesetzlichen Grundlagen einen Beitrag zum Schutz von Menschen, Tieren, Pflanzen zu leisten, sowie den Boden und die Luft vor schädlichen oder lästigen Verunreinigungen zu schützen. (Luftreinhalte-Verordnung vom 16. Dezember 1985). Gut gewartete Anlagen schonen die Umwelt und das eigene Budget.
Die Feuerungskontrolle bringt für die Besitzer von Heizungsanlagen mehr Sicherheit. Zum einen ist es die Gewissheit, dass die Anlage korrekt installiert wurde und die gesetzlichen Grenzwerte eingehtalten werden. Zum andern lässt sich das Risiko unnötiger Ausgaben oder unbegründeter Sanierungen reduzieren.
Eine Heizung hat folgende Anforderungen zu erfüllen:
Die Anlage ist gesetzlich zugelassen, Typengeprüft die lufthygienischen und die energetischen Grenzwerte werden eingehalten die Montage und die bauliche Umgebung entsprechen den Brandschutz- und Gewässerschutz-Vorschriften.
Aufgaben der amtlichen Feuerungskontrolle
- Abgasmessung und visuelle Kontrolle der Heizanlage (in der Regel im Zweijahresturnus)
- Durchführung von Stichproben
- Abwicklung der gesetzlich vorgeschriebenen Abnahmemessung nach einer Neuinstallation (innerhalb der esten drei Monate nach Inbetriebnahme, spätestens innert einem Jahr).
- Produkteneutrale Beratung.
- Sicherstellung, dass sämtliche Heizanlagen der Gemeinde erfasst und kontrolliert werden.
- Auswertung und Beurteilung der Messergebnisse.
- Abgabe von Hinweisen und Empfehlungen an die Besitzer, wie mit einfachen Mitteln Energie und Geld einzusparen sind.
- Allenfalls Verfügung von Sanierungen gemäss Luftreinhalteverordnung (LRV).
- Behandlung von Klagen über Rauch und Geruchsemissionen.